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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · registriert bei der IHK HannoverVersicherungsmakler § 34d GewO

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Vergleich: Krankenversicherung

Gesetzlich oder privat krankenversichert: der Unterschied einfach erklärt

Kurz gesagt: Als Azubi oder Angestellte mit normalem Gehalt bist du in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In die private Krankenversicherung (PKV) können vor allem Beamte, Selbstständige und Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro im Jahr. In der GKV hängt dein Beitrag vom Einkommen ab, in der PKV von Alter, Gesundheit und Tarif. Ob die PKV für dich überhaupt ein Thema ist, hängt von deiner Situation ab, das klären wir im Gespräch.
Mit der ersten Ausbildung endet für viele die Familienversicherung über die Eltern, und du wirst selbst Mitglied einer Krankenkasse. Spätestens dann taucht die Frage auf: gesetzlich oder privat? Hier erfährst du, wie beide Systeme funktionieren und für wen was infrage kommt.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover

So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung

  • Beitrag nach Einkommen: Du zahlst einen festen Prozentsatz deines Bruttolohns, dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Als Azubi oder Angestellter teilst du dir den Beitrag mit deinem Arbeitgeber.
  • Familie mitversichert: Kinder und Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos über die Familienversicherung mitversichert sein.
  • Versichertenkarte statt Rechnung: Arztpraxis und Krankenhaus rechnen in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab.
  • Leistungen weitgehend gesetzlich geregelt: Was die Kasse zahlt, ist größtenteils gesetzlich festgelegt. Unterschiede zwischen den Kassen gibt es vor allem beim Zusatzbeitrag, bei Extras und beim Service. Wie du die Kasse wechselst, liest du unter Krankenkasse wechseln.

So funktioniert die private Krankenversicherung

  • Beitrag nach Risiko: Dein Beitrag richtet sich nicht nach deinem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und dem Tarif, den du wählst. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
  • Eigener Vertrag für jede Person: Kinder und Partner ohne Einkommen sind nicht kostenlos mitversichert, sie brauchen eigene Verträge.
  • Rechnung und Erstattung: Meist bekommst du die Rechnung selbst und reichst sie bei deiner Versicherung ein.
  • Leistungen nach Tarif: Was bezahlt wird, steht in deinem Vertrag. Das kann mehr sein als in der GKV, bei sehr günstigen Tarifen aber auch weniger.
  • Beiträge im Alter: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Beiträge mit den Jahren deutlich steigen können und im Ruhestand nicht automatisch sinken.
Mehr dazu auf unserer Seite Private Krankenversicherung.

GKV und PKV im Vergleich

Wer kann rein?
  • GKV: Pflicht für die meisten Arbeitnehmer und Azubis. Viele andere können sich freiwillig gesetzlich versichern.
  • PKV: vor allem Beamte, Selbstständige und Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr).
Wonach richtet sich der Beitrag?
  • GKV: nach deinem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • PKV: nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif.
Familie
  • GKV: Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos.
  • PKV: jede Person braucht einen eigenen Vertrag.
Gesundheitsprüfung
  • GKV: keine.
  • PKV: Gesundheitsfragen beim Antrag.
Leistungen
  • GKV: weitgehend gesetzlich festgelegt.
  • PKV: je nach Tarif.
Abrechnung
  • GKV: über die Versichertenkarte.
  • PKV: meist Rechnung, dann Erstattung.
Wechsel
  • GKV: in die PKV nur, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
  • PKV: zurück in die GKV oft nur unter bestimmten Voraussetzungen, ab 55 wird es sehr schwierig.

Was gilt für Azubis und junge Arbeitnehmer?

  • Azubis: Mit einer Ausbildung mit Vergütung bist du in der Regel pflichtversichert in der GKV. Die kostenlose Familienversicherung über deine Eltern endet dann, und du wählst dir eine eigene Krankenkasse aus.
  • Beamtenanwärter: Machst du deine Ausbildung im Beamtenverhältnis, bist du nicht versicherungspflichtig und bekommst Beihilfe von deinem Dienstherrn. Für dich ist die PKV deshalb oft ein Thema.
  • Studierende: Bis 25 kannst du meist über deine Eltern familienversichert sein, solange dein eigenes Einkommen nicht zu hoch ist. Danach gibt es die studentische Krankenversicherung. Zu Studienbeginn kannst du dich unter Umständen davon befreien lassen, das gilt dann für das ganze Studium.
  • Berufseinsteiger: Als Angestellter bleibst du gesetzlich pflichtversichert, solange dein regelmäßiges Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Erst wenn es darüber liegt, kannst du wählen.
  • Selbstständige: Du kannst dich in der Regel zwischen einer freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Versicherung entscheiden.
Gut zu wissen: Auch gesetzlich Versicherte können einzelne Leistungen privat ergänzen, zum Beispiel für Zähne, Brille oder Krankenhaus. Das geht mit einer Krankenzusatzversicherung.

Für wen passt was?

  • Die GKV passt meist, wenn du Azubi oder Angestellter unter der Grenze bist (dann hast du ohnehin keine Wahl), wenn du später Kinder mitversichern möchtest oder wenn dir wichtig ist, dass dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt ist.
  • Die PKV kann passen, wenn du Beamter oder Beamtenanwärter bist, wenn du selbstständig bist oder wenn dein Gehalt dauerhaft über der Grenze liegt und dir klar ist, dass die Entscheidung über viele Jahre wirkt.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Was zu dir passt, hängt von deinem Beruf, deinen Plänen und deiner Gesundheit ab. Das klären wir im Gespräch.

Häufige Fehler

  • Die PKV nur wegen eines günstigen Einstiegsbeitrags wählen. Entscheidend ist, wie sich der Beitrag über viele Jahre entwickeln kann und was der Tarif wirklich leistet.
  • Den Weg zurück unterschätzen. Wer einmal privat versichert ist, kommt oft nicht mehr einfach in die GKV zurück. Ab 55 wird es sehr schwierig.
  • Die Familie vergessen. In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Falsche oder fehlende Angaben können deinen Versicherungsschutz gefährden.
  • Die Krankenkasse nicht bewusst auswählen. Als Azubi kannst du deine Kasse frei wählen. Vergleiche Zusatzbeitrag, Extras und Service.

So helfen wir dir

Wir erklären dir beide Systeme ohne Fachchinesisch, schauen auf deine Situation und zeigen dir, was für dich wichtig ist. Bist du gesetzlich versichert, prüfen wir mit dir, ob eine Zusatzversicherung zu dir passt. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Mehr zum Thema: Krankenkasse wechseln, Private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Versicherungs-Check und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: Bundesregierung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026, Bundesgesundheitsministerium: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherung, nicht für jeden sinnvoll (Stand 17.09.2026), Verbraucherzentrale: Pflichtversichert, freiwillig oder privat? (Stand 28.10.2025), § 6 SGB V.
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Alles rund um deine Krankenversicherung findest du auf unserer Seite Krankenkasse wechseln.

Häufige Fragen

Kann ich mich als Azubi privat krankenversichern?
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?
Endet mit der Ausbildung meine Familienversicherung?
Ist die private Krankenversicherung günstiger?
Kann ich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Kann ich als gesetzlich Versicherter zusätzliche Leistungen bekommen?
Rückruf

Gesetzlich oder privat? Wir rufen dich zurück.

Du startest in die Ausbildung, wirst verbeamtet oder dein Gehalt steigt? Wir erklären dir, was für dich gilt, und schauen mit dir, ob eine Zusatzversicherung zu dir passt. Hinterlass deine Nummer, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.

  • Persönlicher Ansprechpartner aus Hannover
  • Beratung kostenlos, kein Verkaufsdruck
  • Beide Systeme verständlich erklärt

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Hannover. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.