Ratgeber für Azubis
VWL erklärt: Was vermögenswirksame Leistungen sind, wer sie bekommt und wie du sie beantragst
Kurz gesagt: Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn in einen Sparvertrag auf deinen Namen zahlt, oft auch schon in der Ausbildung. Du bekommst es aber nur, wenn du selbst einen VL-Vertrag abschließt und beim Arbeitgeber einreichst. Bei kleinem Einkommen legt der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage noch bis zu 80 Euro im Jahr drauf.
Du hast deinen ersten Arbeitsvertrag unterschrieben, und irgendwo zwischen Urlaubstagen und Probezeit steht ein Wort, das dir niemand erklärt hat: vermögenswirksame Leistungen. Klingt trocken, kann sich aber lohnen. Hier bekommst du das Wichtigste in fünf Minuten.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein Betrag, den dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Lohn zahlt. Das Geld bekommst du aber nicht aufs Konto, sondern es fließt direkt in einen Sparvertrag, der auf deinen Namen läuft. Die Idee dahinter: Arbeitnehmer sollen langfristig Vermögen aufbauen, auch mit kleinem Einkommen.
Wer bekommt VWL?
Einen gesetzlichen Anspruch auf VWL gibt es nicht. Ob und wie viel dein Arbeitgeber zahlt, regeln
- dein Arbeitsvertrag,
- ein Tarifvertrag, falls dein Betrieb daran gebunden ist,
- oder eine Betriebsvereinbarung.
Viele Betriebe zahlen VWL, oft auch schon für Azubis. Üblich sind einige Euro bis 40 Euro im Monat. Schau also einmal in deine Unterlagen oder frag in der Personalabteilung nach.
Gut zu wissen: VWL sind Teil deines Bruttolohns. Auf den Betrag fallen deshalb Steuern und Sozialabgaben an, wie auf dein übriges Gehalt.
Der Bonus vom Staat: die Arbeitnehmer-Sparzulage
Unter bestimmten Voraussetzungen legt der Staat noch etwas drauf, die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Seit 2024 gilt:
- Fondssparplan: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro Zulage.
- Bausparvertrag: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, also bis zu 43 Euro Zulage.
- Einkommensgrenze: zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro (verheiratet 80.000 Euro).
Gerade in der Ausbildung liegt das Einkommen fast immer unter dieser Grenze. Die Sparzulage beantragst du über deine Steuererklärung, auch rückwirkend für bis zu vier Jahre. Dein Anbieter meldet die nötigen Daten dafür elektronisch ans Finanzamt. Ausgezahlt wird die Zulage nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren.
In was kann VWL fließen?
Typische Anlageformen sind zum Beispiel:
- ein Bausparvertrag,
- ein Fondssparplan (VL-Fondssparvertrag),
- Tilgung eines Immobilienkredits.
Welche Form zu dir passt, hängt von deinen Zielen ab: Willst du flexibel bleiben, später vielleicht eine Wohnung kaufen oder langfristig an der Börse sparen? Jede Form hat eigene Laufzeiten, Kosten und Chancen. Mit Fonds kann der Wert schwanken, eine Garantie für einen bestimmten Ertrag gibt es nicht.
So beantragst du VWL in drei Schritten
- Nachschauen: Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag, dass dein Arbeitgeber VWL zahlt?
- Vertrag abschließen: Du brauchst einen passenden VL-Sparvertrag auf deinen Namen.
- Beim Arbeitgeber einreichen: Gib die Vertragsdaten in der Personalabteilung ab. Ab dann wird der Betrag monatlich überwiesen.
Wichtig: Nichts passiert automatisch. Wer keinen Vertrag einreicht, bekommt in der Regel auch kein Geld.
Häufige Fragen
Bekomme ich VWL auch in der Ausbildung?
Kann ich VWL nachträglich bekommen?
Muss ich selbst etwas dazuzahlen?
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