Ratgeber für Azubis und Beschäftigte
VWL im Tarifvertrag: Was es im öffentlichen Dienst, für Beamte und in der Metallbranche gibt
Kurz gesagt: Ein allgemeines gesetzliches Recht auf vermögenswirksame Leistungen (VWL) zusätzlich zum Gehalt gibt es nicht. Viele Tarifverträge sehen sie aber vor. Im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) bekommen Vollbeschäftigte 6,65 Euro im Monat, Azubis 13,29 Euro. In der Metall- und Elektroindustrie heißen sie altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) und dürfen nur in die Altersvorsorge fließen. Gezahlt wird in jedem Fall nur, wenn du einen passenden Vertrag beim Arbeitgeber einreichst, und rückwirkend oft nur für kurze Zeit.
In deinem Arbeitsvertrag steht „vermögenswirksame Leistungen nach Tarif“, aber niemand hat dir gesagt, was das heißt? Hier erfährst du, was die großen Tarifverträge vorsehen, worauf du achten musst und wie du kein Geld verschenkst.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Wann hast du Anspruch auf VWL?
Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz legt fest, wo VWL vereinbart werden können (§ 10 5. VermBG):
- in deinem Arbeitsvertrag,
- in einer Betriebsvereinbarung,
- in einem Tarifvertrag.
Einen Anspruch hast du also nur, wenn eine dieser Grundlagen für dich gilt. Ein Tarifvertrag gilt für dich, wenn dein Betrieb tarifgebunden ist und du Mitglied der Gewerkschaft bist, die ihn abgeschlossen hat (§§ 3 und 4 Tarifvertragsgesetz). Er gilt auch, wenn dein Arbeitsvertrag auf ihn verweist, zum Beispiel mit „Es gilt der TVöD“ oder „VL nach Tarif“.
Wie viel VWL du bekommst, steht deshalb nicht im Gesetz, sondern in deinem Vertrag. Die wichtigsten Tarifverträge für junge Leute findest du unten.
Öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L
Arbeitest du bei einer Stadt, einem Landkreis, beim Bund oder bei einem Land, gilt meist der TVöD oder der TV-L. Dort ist geregelt:
- Vollbeschäftigte: 6,65 Euro im Monat zusätzlich zum Gehalt (§ 23 Abs. 1 TVöD, § 23 TV-L). In Teilzeit gibt es einen anteiligen Betrag.
- Azubis: 13,29 Euro im Monat (§ 13 TVAöD, § 15 TVA-L BBiG).
- Voraussetzung: Dein Arbeitsverhältnis dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate.
- Rückwirkend nur kurz: Der Anspruch entsteht frühestens für den Monat, in dem deine Angaben schriftlich beim Arbeitgeber eingehen, und höchstens für die zwei Monate davor im selben Kalenderjahr (§ 23 Abs. 1 TVöD).
Das heißt: Wer seinen Vertrag erst nach einem Jahr einreicht, bekommt die VWL für die Monate davor meist nicht mehr.
Beamte und Beamtenanwärter
Für Beamte, Richter und Soldaten des Bundes regelt das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte (VermLG) die VWL. Bei Vollzeit sind es 6,65 Euro im Monat, in Teilzeit anteilig. Anwärter im Vorbereitungsdienst bekommen 13,29 Euro, wenn ihre Anwärterbezüge samt Familienzuschlag der Stufe 1 unter einer im Gesetz festgelegten Grenze liegen (§ 2 VermLG).
Die Bundesländer haben eigene Regeln für ihre Beamten. Was für dich gilt, erfährst du bei deiner Bezügestelle oder Personalstelle. Wichtig für Anwärter ist außerdem die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, mehr dazu in Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter.
Metall- und Elektroindustrie: AVWL statt VWL
In der Metall- und Elektroindustrie gibt es statt klassischer VWL die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL). Laut IG Metall sind das in tarifgebundenen Betrieben 26,59 Euro im Monat, für Azubis 13,29 Euro. Der Unterschied: Das Geld darf nur in die Altersvorsorge fließen, eine Auszahlung gibt es nicht. Möglich sind drei Wege:
- ein förderfähiger privater Altersvorsorgevertrag,
- eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge,
- eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente, wenn es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt.
Alte VWL-Verträge laufen weiter, lassen sich laut IG Metall aber nicht verlängern. Auch in anderen Branchen, etwa in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie, gibt es AVWL. Welcher Weg zu dir passt, hängt von deinem Einkommen und deiner Lebenslage ab.
Andere Branchen: So findest du heraus, was dir zusteht
- Arbeitsvertrag lesen: Steht dort ein Betrag oder ein Verweis auf einen Tarifvertrag?
- Tarifvertrag finden: Frag in der Personalabteilung, beim Betriebsrat oder bei deiner Gewerkschaft, welcher Tarifvertrag gilt und was er zu VWL sagt.
- Anlageform prüfen: Ein Tarifvertrag darf festlegen, in welche Anlageformen die VWL fließen dürfen (§ 12 5. VermBG). Prüf das, bevor du einen Vertrag abschließt.
- Gehaltsabrechnung checken: Nach dem Einreichen siehst du dort, ob die VWL gezahlt werden.
So verschenkst du nichts
- Früh einreichen: Viele Tarifverträge zahlen nur kurz rückwirkend. Jeder Monat ohne Vertrag kann verloren sein.
- Schriftlich einreichen: Gib die Vertragsdaten schriftlich in der Personalabteilung ab und heb eine Kopie auf.
- Sparzulage mitnehmen: Bei kleinem Einkommen legt der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage etwas drauf. Wie das geht, steht in VWL erklärt.
- Beim Jobwechsel neu einreichen: Beim neuen Arbeitgeber fließen die VWL erst, wenn du deinen Vertrag dort abgibst. Mehr dazu in VWL beim Jobwechsel.
Alles zu den erlaubten Verträgen und zur Sperrfrist findest du auf unserer Seite Vermögenswirksame Leistungen. Unten kannst du dir einen kostenlosen Rückruf holen.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber VWL zahlen?
Bekomme ich VWL rückwirkend?
Bekomme ich als Azubi im öffentlichen Dienst VWL?
Was ist der Unterschied zwischen VWL und AVWL?
Mein Arbeitgeber zahlt keine VWL. Kann ich trotzdem einen VL-Vertrag nutzen?
Rückruf
Kostenloser VWL-Check: Wir rufen dich zurück.
Du willst wissen, welche VWL zusätzlich zum Gehalt dir nach deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag zustehen und welcher Vertrag dazu passt? Hinterlass deine Nummer, wir melden uns innerhalb eines Werktags. Kostenlos und ohne Fachchinesisch, digital oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.
- Persönlicher Ansprechpartner aus Hannover
- Beratung kostenlos, kein Verkaufsdruck
- Wir prüfen auch, was du schon hast
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was für dich gilt, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Für deine persönliche Situation sprich mit einem Steuerberater oder lass dich individuell beraten. BOM Capital GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, Finanzanlagenvermittler nach §34f Abs. 1 GewO. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.