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Ratgeber für Azubis

Krankenkasse wechseln als Azubi: So einfach geht's

Kurz gesagt: Mit dem Start deiner Ausbildung wirst du selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, die Familienversicherung über deine Eltern endet in der Regel. Du darfst dir deine Kasse selbst aussuchen und musst nicht bei der Kasse deiner Eltern bleiben. Sag deinem Ausbildungsbetrieb rechtzeitig, spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn, welche Kasse du gewählt hast. Später kannst du nach 12 Monaten wechseln, wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, auch früher.
Ausbildungsvertrag unterschrieben, und plötzlich fragt die Personalabteilung nach deiner Krankenkasse? Hier erfährst du, was du jetzt entscheiden musst, welche Fristen gelten und wie ein Wechsel später funktioniert.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover

Warum die Familienversicherung mit der Ausbildung endet

Bis zum Ausbildungsstart bist du meist über deine Eltern familienversichert, also ohne eigenen Beitrag. Das geht nur, solange du nicht selbst versicherungspflichtig bist. Als Azubi mit Ausbildungsvergütung bist du ab dem ersten Ausbildungstag selbst versicherungspflichtig, auch wenn du noch keine 18 bist. Damit endet die Familienversicherung in der Regel.
Bei einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung können andere Regeln gelten. Frag in dem Fall vorher bei deiner Krankenkasse nach. Ob für dich später auch eine private Krankenversicherung infrage kommt, erklären wir in GKV oder PKV.

Dein Wahlrecht: Du suchst dir die Kasse selbst aus

Als Mitglied darfst du deine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Dieses Wahlrecht hast du schon ab 15 Jahren, so steht es in § 175 SGB V. Du kannst jede Kasse nehmen, die in deinem Bundesland oder bundesweit geöffnet ist. Manche Betriebskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Unternehmen auf. Die gewählte Kasse darf dich nicht ablehnen.
Die meisten Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und bei allen Kassen weitgehend gleich. Unterschiede gibt es laut Verbraucherzentrale vor allem beim Zusatzbeitrag, bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und beim Service.
Wichtig: Sagst du deinem Betrieb nicht rechtzeitig, welche Kasse du willst, meldet er dich bei der Kasse an, bei der du zuletzt versichert warst. Das ist oft die Kasse deiner Eltern.

Der Zusatzbeitrag: Was du zahlst

Dein Beitrag besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Beitragssatz, der bei allen Kassen gleich ist, und dem Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Beides teilen sich dein Ausbildungsbetrieb und du je zur Hälfte. Der Beitrag wird direkt von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen, du musst nichts selbst überweisen.
Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz legt das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr fest, für 2026 sind es 2,9 Prozent. Was deine Kasse tatsächlich verlangt, kann darüber oder darunter liegen. Eine aktuelle Übersicht aller Kassen findest du beim GKV-Spitzenverband.
Neu seit Ende Juli 2026: Die Kassen müssen dich nicht mehr per Brief informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Schau deshalb ab und zu auf deine Gehaltsabrechnung oder auf die Website deiner Kasse. Und denk daran: Ein niedriger Zusatzbeitrag heißt nicht automatisch, dass die Kasse am besten zu dir passt.

Kündigung und Fristen: So klappt ein Wechsel später

  • Bindungsfrist: An deine Kasse bist du mindestens 12 Monate gebunden (§ 175 Abs. 4 SGB V).
  • Kündigungsfrist: Danach endet deine Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Entscheidest du dich zum Beispiel im Januar für eine neue Kasse, bist du ab 1. April dort versichert.
  • Keine Kündigung bei der alten Kasse nötig: Du stellst einfach den Antrag bei der neuen Kasse. Sie erledigt den Rest im elektronischen Meldeverfahren und gibt auch deiner alten Kasse Bescheid.
  • Sonderkündigungsrecht: Erhebt oder erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du auch vor Ablauf der 12 Monate wechseln. Das geht bis zum Ende des Monats, ab dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Die Kündigungsfrist bis zum übernächsten Monat gilt trotzdem.
  • Neuer Arbeitgeber: Wechselst du den Job, zum Beispiel nach der Ausbildung, kann ein Kassenwechsel auch ohne Bindungsfrist möglich sein. Frag dafür bei der neuen Kasse nach.
  • Wahltarife: Hast du bei deiner Kasse einen Wahltarif abgeschlossen, können längere Bindungen gelten.
Mehr zum Ablauf: Krankenkasse wechseln.

Was dein Ausbildungsbetrieb von dir braucht

  • Den Namen deiner Krankenkasse: am besten vor dem ersten Ausbildungstag, spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn. Die Anmeldung läuft elektronisch, eine Mitgliedsbescheinigung auf Papier brauchst du meist nicht mehr.
  • Deine Sozialversicherungsnummer: Sie steht auf deinem Sozialversicherungsausweis. Findest du sie nicht, hilft dir deine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung weiter.
  • Deine Steuer-Identifikationsnummer: Sie steht zum Beispiel auf Schreiben vom Finanzamt.
  • Deine Bankverbindung: damit deine Ausbildungsvergütung ankommt.
Was du zum Ausbildungsstart sonst noch regeln solltest, findest du auf unserer Seite für Azubis.

Häufige Fehler

  • Gar nicht wählen. Dann landest du automatisch bei der Kasse, bei der du zuletzt versichert warst, ohne zu vergleichen.
  • Die Frist verpassen. Gib deinem Betrieb spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn Bescheid.
  • Nur auf den Zusatzbeitrag schauen. Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Service können für dich genauso wichtig sein.
  • Erhöhungen übersehen. Seit Ende Juli 2026 gibt es dazu keinen Pflicht-Brief mehr. Wer es nicht rechtzeitig merkt, verpasst das Sonderkündigungsrecht.
  • Denken, die Kasse zahlt alles. Bei Zahnersatz oder Brille zahlt die gesetzliche Krankenversicherung oft nur einen Teil oder nichts. Dafür gibt es die Krankenzusatzversicherung.

So helfen wir dir

Wir erklären dir, worauf du bei der Wahl deiner Krankenkasse achten kannst, und schauen mit dir, ob eine Krankenzusatzversicherung für dich Sinn ergibt. Dazu gehen wir die Versicherungen durch, die zum Ausbildungsstart wirklich wichtig sind. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Mehr zum Thema: Krankenkasse wechseln, Krankenzusatzversicherung, GKV oder PKV, Azubis und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: Verbraucherzentrale: Zusatzbeitrag, Sonderkündigung und Wechsel (Stand 19.08.2026), § 175 SGB V, § 10 SGB V (Familienversicherung), GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste.
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Alles rund um den Kassenwechsel findest du auf unserer Seite Krankenkasse wechseln.

Häufige Fragen

Muss ich als Azubi in die Krankenkasse meiner Eltern?
Endet die Familienversicherung mit der Ausbildung?
Bis wann muss ich meinem Betrieb die Krankenkasse nennen?
Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Muss ich bei meiner alten Krankenkasse kündigen?
Wer zahlt den Krankenkassenbeitrag in der Ausbildung?
Rückruf

Kostenlose Beratung zum Ausbildungsstart: Wir rufen dich zurück.

Du startest in die Ausbildung und willst wissen, welche Versicherungen du jetzt wirklich brauchst? Wir erklären dir, worauf es bei Krankenkasse, Zusatzschutz und Co. ankommt. Hinterlass deine Nummer, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.

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Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Hannover. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.