Ratgeber für Beamtenanwärter
Dienstunfähigkeit als Beamtenanwärter: Warum du in der Ausbildung kaum abgesichert bist
Kurz gesagt: Als Anwärter oder Referendar bist du in der Regel Beamter auf Widerruf. Wirst du in dieser Zeit dauerhaft dienstunfähig, wirst du entlassen und bekommst keine Pension, sondern wirst nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch als Beamter auf Probe gibt es ein Ruhegehalt meist nur nach einem Dienstunfall oder nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit passender Dienstunfähigkeitsklausel kann diese Lücke schließen, und wer früh und gesund abschließt, hat es bei den Gesundheitsfragen meist leichter.
Polizei, Verwaltung, Zoll oder Lehramt: Wer in den Staatsdienst geht, hört oft, Beamte seien rundum abgesichert. Für die ersten Jahre stimmt das nicht. Hier erfährst du, was bei Dienstunfähigkeit wirklich gilt und wie du die Lücke schließen kannst.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Widerruf, Probe, Lebenszeit: Welcher Status für dich gilt
Dein Beamtenstatus entscheidet darüber, was im Ernstfall passiert. Grob gibt es drei Stufen:
- Beamter auf Widerruf: Das bist du im Vorbereitungsdienst, also als Anwärter zum Beispiel bei Polizei, Zoll oder in der Verwaltung und meist auch als Referendar im Lehramt.
- Beamter auf Probe: Nach der Ausbildung kommt die Probezeit, in der dein Dienstherr prüft, ob du dich bewährst.
- Beamter auf Lebenszeit: Erst danach bist du auf Lebenszeit verbeamtet. Ab hier greift die Versorgung bei Dienstunfähigkeit, wenn du die Wartezeit erfüllt hast.
Dienstunfähig bist du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deine Dienstpflichten zu erfüllen. Das stellt dein Dienstherr fest, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
Was passiert, wenn du als Anwärter dienstunfähig wirst?
Als Beamter auf Widerruf kannst du laut Beamtenstatusgesetz jederzeit entlassen werden (§ 23 Abs. 4 BeamtStG). Bist du dauernd dienstunfähig und endet dein Beamtenverhältnis nicht durch den Ruhestand, musst du entlassen werden (§ 23 Abs. 1 BeamtStG). Eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist für Widerrufsbeamte nicht vorgesehen, eine Pension bekommst du deshalb nicht. Das hat zum Beispiel der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.
Stattdessen zahlt dein Dienstherr für deine Dienstzeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nach (Nachversicherung nach § 8 SGB VI). Daraus kann später eine Erwerbsminderungsrente entstehen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Die gibt es aber nur, wenn du kaum noch oder gar nicht mehr arbeiten kannst, und nach wenigen Jahren ist der Anspruch oft gering.
Als Beamter auf Probe sieht es etwas besser aus, aber nicht viel: Wirst du durch einen Dienstunfall dienstunfähig, also durch eine Krankheit oder Verletzung, die du dir ohne grobes Verschulden im Dienst zugezogen hast, musst du in den Ruhestand versetzt werden (§ 28 BeamtStG). Bei Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen, etwa nach einem Freizeitunfall oder einer Krankheit, kann dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzen. Ein Ruhegehalt gibt es dann aber in der Regel erst nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit (zum Beispiel § 4 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes, § 4 NBeamtVG in Niedersachsen). Sonst wirst du entlassen und ebenfalls nur nachversichert.
BU oder DU-Klausel: Wo ist der Unterschied?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Ob das so ist, prüft der Versicherer selbst nach seinen Bedingungen.
Bei Beamten entscheidet aber der Dienstherr, ob du dienstunfähig bist. Genau hier setzt die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) an: Sie knüpft die Leistung an die Feststellung deines Dienstherrn. Dabei gibt es große Unterschiede:
- Echte DU-Klausel: Der Versicherer zahlt ohne eigene Prüfung, wenn dein Dienstherr dich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.
- Unechte DU-Klausel: Der Versicherer kann zusätzliche Nachweise verlangen oder Leistungen verweigern. Dann kann es passieren, dass dein Dienstherr dich für dienstunfähig hält, der Versicherer aber nicht zahlt.
Für Anwärter besonders wichtig: Achte darauf, dass die Klausel ausdrücklich auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Beamter auf Widerruf oder auf Probe abdeckt und nicht nur die Versetzung in den Ruhestand. Die DU-Klausel ist ein Baustein deiner BU. Verlässt du später den Staatsdienst, bleibt dir der BU-Schutz.
Sonderfall Polizei: Polizeidienstunfähigkeit
Für Polizeivollzugsbeamte gelten strengere gesundheitliche Anforderungen. Polizeidienstunfähig bist du, wenn du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügst und nicht zu erwarten ist, dass du deine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangst. So regeln es zum Beispiel § 110 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und für die Bundespolizei § 4 Bundespolizeibeamtengesetz.
Das heißt: Du kannst für den Polizeidienst nicht mehr geeignet sein, obwohl du in einem Büro noch voll arbeiten könntest. Dein Dienstherr muss dann prüfen, ob es eine andere Verwendung für dich gibt. Als Anwärter auf Widerruf droht dir aber auch hier die Entlassung.
Eine allgemeine DU-Klausel reicht für Polizisten deshalb oft nicht aus. Wenn du zur Polizei gehst, achte auf eine Absicherung, die ausdrücklich auch die Polizei- oder Vollzugsdienstunfähigkeit einschließt, und lass dir zeigen, wie lange und unter welchen Bedingungen sie zahlt.
Gesundheitsfragen: Warum früh meist einfacher ist
Vor der Verbeamtung prüft der Amtsarzt deine gesundheitliche Eignung. Die BU-Versicherer stellen eigene Gesundheitsfragen, oft zu den letzten fünf Jahren bei ambulanten Behandlungen und zu den letzten zehn Jahren bei stationären Aufenthalten. Je jünger und gesünder du bist, desto weniger steht meist in deiner Krankenakte und desto leichter bekommst du guten Schutz.
- Vollständig und ehrlich antworten. Falsche oder fehlende Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Ernstfall nicht zahlt.
- Unterlagen besorgen. Hol dir vorher eine Übersicht von deiner Krankenkasse und frag bei deinen Ärzten nach.
- Bei Vorerkrankungen erst anfragen. Eine anonyme Risikovoranfrage ist dann der bessere Weg als ein direkter Antrag.
- Auf die Nachversicherungsgarantie achten. Damit kannst du die Rente bei bestimmten Anlässen, etwa nach dem Ende der Ausbildung, ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
Beihilfe und Krankenversicherung kurz erklärt
Als Anwärter bist du nicht gesetzlich pflichtversichert. Stattdessen bekommst du in der Regel Beihilfe: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten, in Niedersachsen zum Beispiel 50 bis 80 Prozent. Den Rest sicherst du meist über eine private Krankenversicherung ab.
Manche Länder, darunter Niedersachsen seit Februar 2024, bieten alternativ eine pauschale Beihilfe an. Dann beteiligt sich das Land mit 50 Prozent an deinem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich, überleg sie dir also gut. Bei der Polizei gibt es teils freie Heilfürsorge statt Beihilfe, etwa bei der Bundespolizei. Was für dich passt, erklären wir in unserem Ratgeber GKV oder PKV.
So hilft dir bom Capital
Als Versicherungsmakler arbeiten wir nicht für einen einzelnen Versicherer, sondern vergleichen für dich Tarife verschiedener Anbieter. Dabei schauen wir genau auf die DU-Klausel: Gilt sie schon für Beamte auf Widerruf und auf Probe, ist sie echt, und deckt sie bei der Polizei auch die Polizeidienstunfähigkeit ab? Bei Vorerkrankungen stellen wir für dich eine anonyme Risikovoranfrage. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in Hannover.
Mehr zum Thema: BU als Azubi, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU‒Rechner, GKV oder PKV und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: § 23 BeamtStG (Entlassung, Beamte auf Widerruf), § 26 BeamtStG (Dienstunfähigkeit), § 28 BeamtStG (Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe), dbb: Widerrufsbeamte und Pensionsansprüche (VGH Baden‒Württemberg, 4 S 3460/20), dbb: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, § 8 SGB VI (Nachversicherung), § 4 BeamtVG (Wartezeit fünf Jahre), § 4 NBeamtVG (Niedersachsen), Bund der Versicherten: Dienstunfähigkeit, BU mit oder ohne DU‒Klausel (21.10.2025), Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit (Stand 02.01.2025), Polizeidienstunfähigkeit nach § 110 NBG (BVerwG), § 4 BPolBG (Polizeidienstunfähigkeit), GdP: Absicherung für Polizisten bei Dienst‒ und Vollzugsdienstunfähigkeit, Stiftung Warentest: BU für Schüler, Studenten, Azubis (16.09.2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen: Beihilfe für Beamtinnen und Beamte (Stand 15.10.2025), § 70 BBesG (Heilfürsorge Bundespolizei).
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Alles zu Leistungen, Bedingungen und Alternativen findest du auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Anwärter eine Pension, wenn ich dienstunfähig werde?
Was ist der Unterschied zwischen BU und DU-Klausel?
Was ist Polizeidienstunfähigkeit?
Wann sollte ich mich als Anwärter absichern?
Rückruf
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