Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · registriert bei der IHK HannoverVersicherungsmakler § 34d GewO

Telefon0511 87988345
Ratgeber für Azubis und Berufseinsteiger

Förderungen für Azubis und junge Arbeitnehmer: Was dir zusteht

Kurz gesagt: Als Azubi oder junger Arbeitnehmer kannst du mehr Unterstützung bekommen, als viele denken. Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt, bei der betrieblichen Altersvorsorge muss dein Betrieb in der Regel 15 Prozent dazugeben, und der Staat fördert bestimmte Sparformen mit Zulagen oder Steuervorteilen. Wer für die Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt, kann außerdem Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Fast nichts davon passiert automatisch: Du musst es beantragen oder beim Arbeitgeber nachfragen.
Hier bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Förderungen, wer sie bekommt und wo du sie beantragst. Welche davon für dich infrage kommen, hängt von deinem Job, deinem Einkommen und deiner Wohnsituation ab.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover

VWL und Arbeitnehmer-Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag, der auf deinen Namen läuft. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ob du VWL bekommst, steht in deinem Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Viele Betriebe zahlen VWL auch schon in der Ausbildung. Das Geld fließt aber nur, wenn du selbst einen passenden VL-Vertrag abschließt und die Daten bei deinem Arbeitgeber einreichst.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Auf vermögenswirksame Leistungen kann der Staat noch etwas drauflegen. Die Zulage gibt es nur für bestimmte Anlageformen, zum Beispiel Bausparen oder bestimmte Fondssparpläne, und nur bis zu einer Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen. In der Ausbildung liegst du meist darunter. Beantragt wird die Zulage über deine Einkommensteuererklärung, dafür hast du bis zu vier Jahre Zeit. Dein Anbieter meldet die nötigen Daten elektronisch ans Finanzamt. Ausgezahlt wird die Zulage in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren.
Mehr dazu: VWL erklärt und Vermögenswirksame Leistungen.

Betriebliche Altersvorsorge: Zuschuss vom Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer und auch als Azubi hast du einen Anspruch darauf, einen Teil deines Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Das nennt man Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz). Dein Arbeitgeber muss dann 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazugeben, soweit er dadurch selbst Sozialversicherungsbeiträge spart. Manche Betriebe zahlen mehr.
Bis zu bestimmten Grenzen sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Die Auszahlungen im Alter sind dann in der Regel steuerpflichtig, oft kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dazu. Frag in der Personalabteilung nach dem Angebot deines Betriebs und lass dir erklären, was bei einem Jobwechsel passiert.
Mehr dazu: bAV als Azubi und Betriebliche Altersvorsorge.

Riester und Altersvorsorgedepot: Was gilt Stand Oktober 2026?

Das Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) ist im Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neuen Regeln sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung heißt das:
  • Neue Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell sind nur noch bis Ende 2026 möglich.
  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
  • Ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich, ohne dass du die bisherige Förderung zurückzahlen musst. Dabei können Wechselkosten anfallen.
  • Neu ab 2027 sind das Altersvorsorgedepot ohne Garantien und geförderte Verträge mit Beitragsgarantie. Auch Selbstständige sollen dann grundsätzlich gefördert werden können.
Gefördert wird weiterhin mit staatlichen Zulagen auf deine eigenen Beiträge, für Kinder gibt es eine eigene Zulage. Bei einem Depot ohne Garantie kann der Wert schwanken, auch Verluste sind möglich. Einzelheiten zu den neuen Produkten stehen teilweise noch aus, Änderungen sind möglich.
Mehr dazu: Altersvorsorgedepot und Riester, Basisrente oder bAV im Vergleich.

Basisrente: Steuervorteil statt Zulage

Bei der Basisrente (Rürup) kannst du deine Beiträge bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Zulagen gibt es nicht. Das Geld bekommst du später nur als lebenslange monatliche Rente, die dann versteuert wird. Der Vertrag ist nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht verkäuflich.
Mit einer Ausbildungsvergütung zahlst du oft wenig oder keine Einkommensteuer. Dann bringt dir der Steuervorteil entsprechend wenig. Gedacht ist die Basisrente vor allem für Selbstständige und Menschen mit höherem Einkommen. Mehr dazu: Basisrente.

Berufsausbildungsbeihilfe und Wohngeld

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit, den du nicht zurückzahlen musst. Es gibt sie für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und für bestimmte berufsvorbereitende Maßnahmen. Für eine schulische Ausbildung gibt es keine BAB, dann kommt eventuell BAföG infrage.
Voraussetzung ist, dass du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst und eine dieser Bedingungen erfüllst: Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, du bist über 18 oder verheiratet, oder du hast mindestens ein Kind. Angerechnet werden deine Ausbildungsvergütung und, oberhalb von Freibeträgen, das Einkommen deiner Eltern. Stell den Antrag so früh wie möglich, am besten vor Ausbildungsbeginn, denn gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem du ihn stellst. Das geht online bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Für Azubis gilt eine Besonderheit: Steht dir BAB oder BAföG dem Grunde nach zu, bekommst du in der Regel kein Wohngeld. Das gilt auch, wenn die Förderung am Ende wegen des Einkommens nicht ausgezahlt wird. Es gibt Ausnahmen, deshalb kommt es auf deinen Einzelfall an. Frag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde nach.

Häufige Fehler

  • Nicht beim Arbeitgeber nachfragen. Ob es VWL oder einen höheren bAV-Zuschuss gibt, erfährst du oft nur, wenn du fragst.
  • Den VL-Vertrag nicht einreichen. Ohne Vertragsdaten zahlt dein Arbeitgeber in der Regel nichts.
  • Die Sparzulage vergessen. Sie kommt nur, wenn du sie über die Steuererklärung beantragst.
  • BAB zu spät beantragen. Für die Monate vor dem Antrag gibt es kein Geld.
  • Nur auf die Förderung schauen. Kosten, Flexibilität und die Frage, ob ein Vertrag zu deinem Leben passt, sind genauso wichtig.

So helfen wir dir

Wir schauen mit dir, welche Förderungen dir zustehen, was dein Arbeitgeber anbietet und was du schon hast. Dann erklären wir dir verständlich, welche Wege für dich infrage kommen. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Mehr zum Thema: Förderung checken, Vermögenswirksame Leistungen, VWL erklärt, bAV als Azubi, Betriebliche Altersvorsorge, Altersvorsorgedepot, Basisrente, Riester, Basisrente oder bAV und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: BayernPortal: Arbeitnehmer-Sparzulage (Stand 23.06.2026), § 1a Betriebsrentengesetz, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Reform (08.05.2026), Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Riester (14.09.2026), Verbraucherzentrale: Rürup-Rente (Stand 02.10.2025), Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe, Hamburg.de: Wohngeld bei Studium und Ausbildung.
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Welche Förderungen du schon nutzt und welche dir noch fehlen, findest du auf unserer Seite Förderung checken.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Azubi vermögenswirksame Leistungen?
Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Muss mein Arbeitgeber etwas zur bAV dazugeben?
Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe?
Bekomme ich als Azubi Wohngeld?
Rückruf

Kostenloser Förder-Check: Wir rufen dich zurück.

Du willst wissen, welche Förderungen dir zustehen und was dein Arbeitgeber dazugibt? Wir schauen mit dir VWL, bAV und staatliche Zulagen an und erklären dir, was zu dir passt. Hinterlass deine Nummer, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.

  • Persönlicher Ansprechpartner aus Hannover
  • Beratung kostenlos, kein Verkaufsdruck
  • Wir prüfen auch, was du schon hast

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Hannover. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.