Ratgeber für Azubis und Beschäftigte
VWL beim Jobwechsel: Was mit deinem VL-Vertrag passiert
Kurz gesagt: Dein VL-Vertrag gehört dir, nicht deinem Arbeitgeber. Bei einem Jobwechsel, nach der Ausbildung oder in einer Pause läuft er einfach weiter, das bisher Angesparte bleibt dir. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) zusätzlich zum Gehalt fließen beim neuen Arbeitgeber aber erst, wenn er VWL zahlt und du ihm deine Vertragsdaten gibst. Wichtig: Wird in einem ganzen Kalenderjahr gar nichts eingezahlt, ist der Vertrag unterbrochen und kann nicht weiterlaufen.
Neuer Job, Übernahme nach der Ausbildung oder ein paar Monate ohne Gehalt? Hier erfährst du, was dann mit deinen VWL passiert, was du erledigen musst und wie du die Förderung nicht verlierst.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Dein VL-Vertrag gehört dir
Einen VL-Vertrag schließt du selbst ab, zum Beispiel einen Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft oder einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse (§ 2 5. VermBG). Dein Arbeitgeber ist nicht Vertragspartner. Er überweist die VWL nur jeden Monat für dich auf diesen Vertrag.
Deshalb gilt beim Jobwechsel:
- Der Vertrag bleibt bestehen, du musst ihn nicht kündigen.
- Was du schon angespart hast, bleibt in deinem Vertrag.
- Die Zahlungen deines alten Arbeitgebers enden in der Regel mit deinem letzten Gehalt dort.
Was sich ändern kann, ist nur, ob und wie viel künftig dazukommt.
Neuer Job: So geht es mit deinen VWL weiter
- Nachfragen, ob dein neuer Arbeitgeber VWL zahlt: Das steht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag (§ 10 5. VermBG). Was die großen Tarifverträge vorsehen, zeigt dir VWL im Tarifvertrag.
- Vertrag schriftlich einreichen: Nichts läuft automatisch. Dein neuer Arbeitgeber braucht laut Stiftung Warentest eine Bescheinigung deines Anbieters oder eine Kopie deines VL-Vertrags. Die Bescheinigung bekommst du bei deinem Anbieter.
- Nicht trödeln: Viele Tarifverträge zahlen nur kurz rückwirkend, im öffentlichen Dienst höchstens für die zwei Monate vor dem Monat, in dem deine Angaben eingehen (§ 23 Abs. 1 TVöD).
- Gehaltsabrechnung prüfen: In der ersten Abrechnung siehst du, ob die VWL gezahlt und an deinen Vertrag überwiesen werden.
- Anlageform klären: Manche Tarifverträge legen fest, in welche Anlageformen die VWL fließen dürfen (§ 12 5. VermBG). In der Metall- und Elektroindustrie gibt es zum Beispiel AVWL, die nur in die Altersvorsorge gehen. Passt dein Vertrag nicht, brauchst du für die neuen Zahlungen eventuell einen zweiten Vertrag.
Ausbildung fertig und übernommen
Nach der Ausbildung bleibst du oft beim selben Arbeitgeber, aber in einem neuen Vertrag. Dann kann sich der VWL-Betrag ändern. Im öffentlichen Dienst bekommen Azubis zum Beispiel 13,29 Euro im Monat (§ 13 TVAöD), Vollbeschäftigte 6,65 Euro (§ 23 Abs. 1 TVöD). Schau in deinen neuen Arbeitsvertrag und frag nach, ob die VWL ohne Lücke weiterlaufen.
Mit dem ersten richtigen Gehalt steigt auch dein Einkommen. Ob du die Arbeitnehmer-Sparzulage weiter bekommst, hängt von der Einkommensgrenze ab, mehr dazu in VWL erklärt. Was sich nach der Ausbildung sonst noch ändert, steht in Ausbildung fertig.
Pause ohne Gehalt: So bleibt dein Vertrag am Leben
Zwischen zwei Jobs, bei Arbeitslosigkeit oder wenn du ins Studium gehst, zahlt dir in der Regel kein Arbeitgeber VWL. Für kurze Lücken ist das kein Problem. Für längere gibt es eine wichtige Regel:
- Ein ganzes Kalenderjahr ohne Einzahlung: Fließt in einem Kalenderjahr nach dem Jahr des Vertragsabschlusses gar nichts in deinen Vertrag, ist er unterbrochen und kann nicht fortgeführt werden (§ 4 Abs. 6 5. VermBG).
- Selbst einzahlen: Das Gesetz lässt neben VWL auch eigene Einzahlungen zu. Ob und wie das bei deinem Vertrag geht, steht in den Vertragsbedingungen. Für eigene Einzahlungen gibt es aber keine Arbeitnehmer-Sparzulage, die gibt es nur auf VWL über den Arbeitgeber (§ 13 Abs. 2 5. VermBG).
- Bausparverträge: Für sie gelten zum Teil eigene Regeln. Frag im Zweifel bei deinem Anbieter nach.
Brauchst du das Geld vorher?
Bei einem VL-Fondssparplan gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung eingeht (§ 4 Abs. 2 5. VermBG). Holst du dir das Geld vorher, fällt die Sparzulage rückwirkend weg (§ 13 Abs. 5). Ohne diesen Nachteil geht es nur in bestimmten Fällen (§ 4 Abs. 4), zum Beispiel:
- du bist seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos und noch immer ohne Job,
- du gibst deine Stelle auf und machst dich selbstständig,
- du nutzt das Geld innerhalb von drei Monaten für eine berufliche Weiterbildung außerhalb deines Betriebs,
- du hast nach Vertragsabschluss geheiratet und seit Beginn der Sperrfrist sind mindestens zwei Jahre vergangen.
Ein Jobwechsel allein ist kein solcher Grund. Für Unvorhergesehenes ist deshalb ein eigener Notgroschen besser als der VL-Vertrag. Alle Regeln zur Sperrfrist findest du auf Vermögenswirksame Leistungen.
Checkliste für deinen Jobwechsel
- Bescheinigung deines Anbieters anfordern oder eine Kopie deines VL-Vertrags bereitlegen.
- Beim neuen Arbeitgeber fragen: Gibt es VWL zusätzlich zum Gehalt, wie viel und in welche Anlageform?
- Unterlagen in den ersten Tagen schriftlich einreichen und eine Kopie behalten.
- Erste Gehaltsabrechnung prüfen.
- Gibt es eine längere Pause, rechtzeitig klären, wie dein Vertrag weiterläuft.
Du willst wissen, wie es mit deinem Vertrag weitergeht, oder suchst einen passenden VL-Vertrag für deinen neuen Job? Unten holst du dir einen kostenlosen Rückruf, wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen VWL, wenn ich kündige?
Muss ich meinen VL-Vertrag beim Jobwechsel kündigen?
Mein neuer Arbeitgeber zahlt keine VWL. Was jetzt?
Bekomme ich VWL, wenn ich arbeitslos bin?
Bekomme ich nach der Ausbildung weniger VWL?
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