Ratgeber für Azubis und Berufseinsteiger
Ausbildung fertig: Was sich jetzt bei Versicherungen und Vorsorge ändert
Kurz gesagt: Mit dem Ende der Ausbildung enden manche Schutzversprechen, die bisher einfach mitliefen. In der Privathaftpflicht deiner Eltern bist du meist nur bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert, im Rechtsschutz deiner Eltern oft nur, bis du erstmals dauerhaft eigenes Geld verdienst. Deine Krankenkasse behältst du in der Regel, egal ob du übernommen wirst oder den Job wechselst. Eine bestehende BU läuft weiter, einen neuen Beruf musst du nicht melden, aber die Rentenhöhe solltest du prüfen. Deine bAV aus Entgeltumwandlung bleibt dir auch beim Arbeitgeberwechsel, und VWL fließen beim neuen Arbeitgeber erst, wenn du deinen Vertrag dort einreichst.
Prüfung bestanden, Zeugnis in der Hand: Jetzt kommen das erste volle Gehalt, vielleicht ein neuer Arbeitgeber oder die erste eigene Wohnung. Hier erfährst du, welche Versicherungen und Verträge du nach der Ausbildung prüfen solltest und was du dabei nicht vergessen darfst.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Übernahme, neuer Job oder noch auf der Suche?
Deine Ausbildung endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehst du die Abschlussprüfung vorher, endet sie schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Berufsbildungsgesetz). Danach geht es meist auf einem von drei Wegen weiter:
- Übernahme: Du bleibst in deinem Betrieb. Arbeitest du nach der Ausbildung einfach weiter, ohne dass etwas ausdrücklich vereinbart wurde, gilt laut Gesetz ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet (§ 24 Berufsbildungsgesetz). Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft trotzdem Klarheit.
- Neuer Arbeitgeber: Dann braucht dein neuer Betrieb ein paar Angaben von dir, zum Beispiel zu deiner Krankenkasse, deiner bAV und deinem VL-Vertrag. Was dabei wichtig ist, liest du weiter unten.
- Noch kein Job: Nach einer betrieblichen Ausbildung gilt die gesetzliche Pflicht, dich drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend zu melden, nicht. Bei einer außerbetrieblichen Ausbildung oder einem befristeten Arbeitsvertrag gilt sie dagegen (§ 38 SGB III). Wer sich dann zu spät meldet, riskiert laut Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche. Arbeitslos melden kannst du dich online oder persönlich, schon bis zu drei Monate vor dem Ende (§ 141 SGB III). Solange du Arbeitslosengeld bekommst, bist du darüber krankenversichert.
Krankenkasse: Meist bleibt alles, wie es ist
Hast du eine bezahlte betriebliche Ausbildung gemacht, bist du schon seit dem ersten Ausbildungstag selbst Mitglied einer Krankenkasse. Daran ändert sich nach der Ausbildung nichts: Auch als Arbeitnehmer bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert, ob im alten oder im neuen Betrieb.
- Neuer Arbeitgeber: Nenn ihm deine Krankenkasse. Laut Bundesgesundheitsministerium muss dein Arbeitgeber außerdem über jeden Kassenwechsel möglichst schnell informiert werden.
- Kasse wechseln: Das geht in der Regel nach zwölf Monaten Mitgliedschaft, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags auch früher. Eine Betriebskrankenkasse, die nur für ihren eigenen Betrieb geöffnet ist, kannst du nur wählen, solange du dort arbeitest. Wie der Wechsel funktioniert, steht in Krankenkasse wechseln als Azubi.
- Lücke zwischen Ausbildung und Job: Endet deine Pflichtversicherung und folgt nichts direkt danach, führt dich die Kasse automatisch als freiwilliges Mitglied weiter, dann mit eigenem Beitrag. Das gilt nicht, wenn du wieder familienversichert sein kannst (§ 188 Abs. 4 SGB V). Sprich deine Kasse am besten vorher an.
- Schulische Ausbildung ohne Vergütung: Dann warst du vielleicht noch über deine Eltern familienversichert. Mit dem ersten Job endet das. Welche Alters- und Einkommensgrenzen gelten, erklären wir in Bis wann bei den Eltern mitversichert?
Haftpflicht und Rechtsschutz: Die Mitversicherung bei den Eltern endet
Die Privathaftpflicht zahlt, wenn du anderen aus Versehen einen Schaden zufügst. Laut Stiftung Warentest gilt der Familientarif deiner Eltern in der Regel bis zum Ende deiner ersten Ausbildung. Spätestens wenn du berufstätig bist, sollte deine Haftpflicht über einen eigenen Vertrag laufen. Die genauen Regeln stehen in den Bedingungen deiner Eltern, und die unterscheiden sich je nach Vertrag:
- Schutz noch eine Zeit lang nach der Ausbildung: Manche Verträge schützen dich auch danach noch weiter. Die Verbraucherzentrale zählt es zu ihrem Mindeststandard, dass volljährige ledige Kinder bis ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen versichert sind.
- Früheres Ende: Bei anderen Verträgen endet der Schutz schon mit dem Ende der ersten Ausbildung oder mit dem Auszug von zu Hause.
- Studium oder zweite Ausbildung danach: Beginnst du nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium, brauchst du laut Versichererverband GDV in der Regel eine eigene Haftpflicht. Bei einem dualen Studium oder einem Studium nach der Lehre regelt das jeder Vertrag selbst, frag im Zweifel nach.
- Heirat: Wer heiratet, ist nicht mehr über die Eltern mitversichert.
Schließ deine eigene Privathaftpflicht so ab, dass sie nahtlos beginnt, wenn der Schutz über deine Eltern endet. Achte dabei auf eine hohe Deckungssumme.
Auch beim Rechtsschutz ändert sich etwas: Über einen Familientarif deiner Eltern bist du laut Stiftung Warentest meist nur geschützt, bis du erstmals dauerhaft eigenes Geld verdienst. Mit dem Berufsstart endet dieser Schutz in der Regel. Ob du einen eigenen Vertrag brauchst, liest du in Rechtsschutz für Azubis.
Berufsunfähigkeit: Vertrag prüfen oder jetzt abschließen
Hast du schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zum Beispiel aus der Ausbildung, läuft sie einfach weiter. Laut Stiftung Warentest gibt es keine Pflicht, der Versicherung bei einem bestehenden Vertrag einen neuen Beruf oder einen Berufswechsel zu melden. Die Berufsgruppe, in die du beim Abschluss eingestuft wurdest, bleibt in der Regel über die ganze Laufzeit gleich. Zwei Dinge solltest du trotzdem prüfen:
- Die Höhe deiner BU-Rente: Vielleicht hast du sie passend zu deiner Ausbildungsvergütung gewählt. Mit dem vollen Gehalt kann sie zu niedrig sein. Hat dein Vertrag eine Nachversicherungsgarantie, greift sie laut Stiftung Warentest meist bei bestimmten Ereignissen, etwa beim Ausbildungsabschluss. Dann kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Schau in deine Bedingungen, ob und bis wann du das nutzen kannst.
- Welcher Beruf im Ernstfall zählt: Maßstab ist laut Stiftung Warentest die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit. Nach der Ausbildung ist das dein neuer Job.
Noch keine BU? Stiftung Warentest rät allen, die von ihrem Einkommen leben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung spätestens mit dem Berufseinstieg abzuschließen. Im Antrag gibst du deinen aktuellen Beruf an und beantwortest die Gesundheitsfragen vollständig und richtig. Sonst kann der Versicherer laut Verbraucherzentrale vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Mehr dazu in BU als Azubi.
bAV und VWL: Was du mit deinem Arbeitgeber klären solltest
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Hast du in der Ausbildung per Entgeltumwandlung einen Teil deiner Vergütung in eine bAV gesteckt, bleibt dir dieser Anspruch, auch wenn du den Arbeitgeber wechselst. Er ist sofort unverfallbar (§ 1b Abs. 5 Betriebsrentengesetz). Was dein Arbeitgeber allein finanziert hat, bleibt dir laut Gesetz, wenn die Zusage beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestand und du mindestens 21 bist (§ 1b Abs. 1).
- Übernahme: Dein Vertrag läuft beim selben Arbeitgeber weiter. Mit dem neuen Gehalt kannst du dir erklären lassen, ob dein bisheriger Beitrag noch zu deiner Situation passt.
- Jobwechsel: Läuft deine bAV über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, kannst du sie mit eigenen Beiträgen fortsetzen. Du kannst auch innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass dein bisheriger Anspruch zum neuen Arbeitgeber übertragen wird, solange sein Wert eine gesetzliche Grenze nicht übersteigt (§ 4 Abs. 3). Machst du nichts davon, bleibt der erworbene Anspruch bestehen, es wird nur nichts mehr eingezahlt.
- Neuer Arbeitgeber: Auch dort hast du einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazugeben, soweit er dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a). Frag nach, ob ein Tarifvertrag eigene Regeln vorsieht.
Mehr dazu in bAV als Azubi.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL): Viele Arbeitgeber zahlen VWL zusätzlich zum Gehalt. Ob du sie bekommst, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Frag beim neuen Arbeitgeber nach.
- Nichts läuft automatisch: Laut Stiftung Warentest braucht dein neuer Arbeitgeber eine Bescheinigung des Anbieters oder eine Kopie deines VL-Vertrags.
- Andere Form im Tarifvertrag: Manche Tarifverträge sehen statt VWL altersvorsorgewirksame Leistungen vor. Die darfst du laut Verbraucherzentrale nur für die Altersvorsorge nutzen.
- Sparzulage prüfen: Ob du die staatliche Arbeitnehmersparzulage bekommst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab, nicht vom Brutto. Mit dem höheren Gehalt kann sie wegfallen.
Mehr dazu in VWL erklärt.
Kfz, Umzug und erste eigene Wohnung
Ein neuer Job bedeutet oft auch einen neuen Arbeitsweg oder einen Umzug. Laut Verbraucherzentrale musst du allen Versicherern deine neue Adresse mitteilen.
- Kfz-Versicherung: Der Beitrag richtet sich oft nach der Region, in der du wohnst. Auch Angaben wie private oder berufliche Nutzung und die jährliche Fahrleistung können sich mit dem neuen Job ändern. Teil deinem Versicherer mit, wenn sich etwas ändert. Dein Auto muss außerdem an deinem Hauptwohnsitz angemeldet sein. Wie du dein erstes Auto versicherst, steht in Kfz‒Versicherung für Fahranfänger.
- Erste eigene Wohnung: Gründest du einen eigenen Haushalt, schützt dich die Hausratversicherung deiner Eltern in der Regel nicht mehr. Prüf dann, ob eine eigene Hausrat für dich sinnvoll ist. Was du für die erste Wohnung brauchst, erklären wir in Erste eigene Wohnung.
- Umzug mit eigener Hausrat: Während des Umzugs bist du laut Verbraucherzentrale in beiden Wohnungen versichert, in der alten in der Regel längstens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melde den Umzug spätestens zum Umzugsbeginn und nenn die neue Wohnfläche, damit du nicht unterversichert bist.
Deine Checkliste nach der Ausbildung
- Job klären: Übernahme schriftlich festhalten, neuen Arbeitsvertrag prüfen oder dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.
- Krankenkasse: Dem neuen Arbeitgeber nennen. Bei einer Lücke zwischen Ausbildung und Job vorher mit der Kasse sprechen.
- Haftpflicht: Bedingungen deiner Eltern prüfen und eine eigene Privathaftpflicht ohne Lücke anschließen.
- Rechtsschutz: Klären, ob du über deine Eltern noch geschützt bist.
- BU: Rentenhöhe ans neue Gehalt anpassen, zum Beispiel über die Nachversicherungsgarantie, oder jetzt eine BU beantragen.
- bAV: Beim Jobwechsel entscheiden, ob du sie mitnimmst, selbst weiterführst oder ruhen lässt, und beim neuen Arbeitgeber nach dem Zuschuss fragen.
- VWL: Fragen, ob dein Arbeitgeber VWL zahlt, und deinen VL-Vertrag dort einreichen.
- Kfz und Umzug: Neue Adresse, Nutzung und Fahrleistung melden und für die eigene Wohnung die Hausrat prüfen.
Was du sonst mit dem ersten vollen Gehalt angehen kannst, zeigt dir unser Ratgeber Dein erstes Gehalt.
So helfen wir dir
Wir gehen mit dir durch, was nach deiner Ausbildung wegfällt, was weiterläuft und was du anpassen solltest. Schick uns gern die Bedingungen deiner Eltern und deine bisherigen Verträge, wir schauen drüber. Als Versicherungsmakler vergleichen wir Tarife verschiedener Anbieter. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in Hannover.
Mehr zum Thema: Bis wann bei den Eltern mitversichert?, Erste eigene Wohnung, Dein erstes Gehalt, BU als Azubi, bAV als Azubi, VWL erklärt, Berufseinsteiger, Versicherungs‒Check und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: § 21 BBiG, § 24 BBiG, § 38 SGB III, § 141 SGB III, Agentur für Arbeit: Rechtzeitig arbeitsuchend melden (14.09.2026), § 5 SGB V, § 188 SGB V, Bundesgesundheitsministerium: Wahl und Wechsel der Krankenkasse (Stand 03.09.2026), Stiftung Warentest: Versicherung je nach Lebenslage (05.08.2026), Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung (Stand 07.10.2026), Verbraucherzentrale: Mein Kind wird 18 (Stand 28.08.2025), GDV: Bis wann sind Studierende über ihre Eltern versichert? (30.09.2024), Stiftung Warentest: BU für Schüler, Studenten, Azubis (16.09.2026), Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit (Stand 02.01.2025), § 1a BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 4 BetrAVG, Stiftung Warentest: VL nach dem Jobwechsel, Verbraucherzentrale: Vermögenswirksame Leistungen (Stand 14.05.2025), Verbraucherzentrale: Umzug in Deutschland (Stand 15.08.2026), Verbraucherzentrale: Zum Start in Ausbildung oder Job (Stand 21.11.2025).
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Alles zur eigenen Absicherung findest du auf unseren Seiten zur Privathaftpflicht, zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur betrieblichen Altersvorsorge. Mehr zu VWL, Kfz und Hausrat: Vermögenswirksame Leistungen, Kfz‒Versicherung, Hausratversicherung.
Häufige Fragen
Bin ich nach der Ausbildung noch über meine Eltern haftpflichtversichert?
Muss ich meiner BU melden, dass ich nach der Ausbildung einen anderen Job habe?
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich nach der Ausbildung den Arbeitgeber wechsle?
Rückruf
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Ausbildung geschafft und unsicher, welche Verträge jetzt wegfallen oder angepasst werden sollten? Wir schauen mit dir auf Haftpflicht, BU, bAV und VWL und sagen dir, was in deiner Situation wichtig ist. Hinterlass deine Nummer, wir rufen dich zurück. Kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.
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