Ratgeber für Schüler, Azubis und Studierende
Bis wann bin ich bei meinen Eltern mitversichert?
Kurz gesagt: In der gesetzlichen Krankenversicherung bist du über deine Eltern bis 18 beitragsfrei familienversichert, bis 23, wenn du nicht erwerbstätig bist, und bis 25, solange du zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst. 2026 darf dein eigenes Einkommen dabei höchstens 565 Euro im Monat betragen, mit Minijob 603 Euro. In der Privathaftpflicht deiner Eltern bist du meist bis zum Ende deiner ersten Ausbildung mitversichert, solange du ledig bist. Mit einer bezahlten Ausbildung wirst du selbst Mitglied einer Krankenkasse, und spätestens mit dem ersten Job oder einem eigenen Haushalt brauchst du auch eigene Verträge für Haftpflicht und Hausrat.
Solange du bei deinen Eltern wohnst, musst du dich um Versicherungen meist nicht kümmern. Irgendwann ist aber Schluss, und nicht bei allen Verträgen gleichzeitig. Hier erfährst du, wann die Krankenkasse, die Haftpflicht und die Hausrat deiner Eltern dich nicht mehr mitversichern und was du dann tun solltest.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Krankenversicherung: die Altersgrenzen der Familienversicherung
Sind deine Eltern gesetzlich versichert, bist du über sie in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Wie lange das geht, regelt das Gesetz (§ 10 SGB V):
- bis 18 ohne weitere Bedingungen,
- bis 23, wenn du nicht erwerbstätig bist, zum Beispiel in einer Pause zwischen Schule und Ausbildung,
- bis 25, wenn du zur Schule gehst, studierst, eine Ausbildung machst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistest,
- ohne Altersgrenze, wenn du wegen einer Behinderung nicht für dich selbst sorgen kannst und die Behinderung schon vorher bestand.
Hast du freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet und dadurch deine Ausbildung später begonnen, verlängert sich die Grenze von 25 Jahren um die Dauer des Dienstes. Laut Stiftung Warentest sind das höchstens zwölf Monate.
Sonderfall private Versicherung: Sind deine Eltern verheiratet und verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und 2026 über 6.450 Euro brutto im Monat, fällt die Familienversicherung weg. Sind beide privat versichert, hast du einen eigenen privaten Vertrag. Mehr dazu in GKV oder PKV.
Die Einkommensgrenze 2026: 565 Euro im Monat
Familienversichert bleibst du nur, solange dein eigenes regelmäßiges Gesamteinkommen nicht zu hoch ist. Die Grenze liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. Für 2026 heißt das:
- 565 Euro im Monat als allgemeine Grenze,
- 603 Euro im Monat, wenn du einen Minijob hast.
Zum Gesamteinkommen zählen nicht nur Lohn oder Gehalt, sondern zum Beispiel auch Mieteinnahmen. Liegst du regelmäßig über der Grenze, endet die Familienversicherung, auch wenn du noch jünger als 25 bist. Als Studentin oder Student wirst du dann in der Regel selbst in der studentischen Krankenversicherung versichert. Was im Studium sonst noch gilt, liest du in Versicherungen im Studium und dualen Studium.
Bist du danach nicht direkt woanders pflichtversichert, führt dich die Kasse meist automatisch als freiwilliges Mitglied weiter, dann mit eigenem Beitrag.
Ausbildung und duales Studium: ab dem ersten Tag eigenes Mitglied
Die Familienversicherung gibt es nur, solange du nicht selbst versicherungspflichtig bist. Beginnst du eine Ausbildung mit Vergütung, bist du ab dem ersten Tag selbst pflichtversichert und wirst eigenes Mitglied einer Krankenkasse. Das gilt auch für ein duales Studium: Das Gesetz stellt dual Studierende den Azubis gleich (§ 5 Abs. 4a SGB V).
- Kasse frei wählen: Du musst nicht in die Kasse deiner Eltern. Sag deinem Betrieb spätestens zwei Wochen nach dem Start, für welche Kasse du dich entschieden hast.
- Privat über die Eltern versichert? Mit einer bezahlten Ausbildung wirst du in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Zum Start eines Studiums kannst du dagegen meist wählen, ob du privat bleibst oder in eine gesetzliche Kasse wechselst.
Wie du die passende Kasse findest, erklärt unser Ratgeber Krankenkasse wechseln als Azubi.
Privathaftpflicht: mitversichert bis zum Ende der ersten Ausbildung
Die Privathaftpflicht zahlt, wenn du anderen aus Versehen einen Schaden zufügst. Haben deine Eltern einen Familientarif, bist du darüber oft mitversichert, solange du ledig bist und in deiner ersten Ausbildung steckst. Wo du wohnst, spielt dabei meist keine Rolle.
- Was als erste Ausbildung zählt: Schule und eine direkt anschließende Lehre oder ein direkt anschließendes Studium. Nach den Musterbedingungen der Versicherer gehört auch ein Master dazu, der unmittelbar auf den Bachelor folgt.
- Grenzfälle: Ein Studium nach einer abgeschlossenen Lehre, ein duales Studium oder ein Zweitstudium regelt jeder Vertrag selbst. Oft brauchst du dann eine eigene Police. Frag beim Versicherer deiner Eltern nach.
- Pausen: Gute Tarife schützen dich auch in einer Wartezeit von bis zu einem Jahr zwischen Schule und Ausbildung. Bei anderen Verträgen kann eine Pause von mehreren Monaten den Schutz kosten.
- Ende: In der Regel mit dem Ende der ersten Ausbildung oder einer Heirat. Manche Tarife enden schon mit dem Auszug oder mit 25, gute erst ein Jahr nach der Ausbildung.
Für deinen eigenen Vertrag empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, besser 50 oder 100 Millionen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Privathaftpflicht.
Hausrat: WG-Zimmer, Wohnheim oder eigene Bude
Ziehst du für Ausbildung oder Studium aus, kann die Hausratversicherung deiner Eltern dich weiter schützen. Das läuft über die Außenversicherung: Sie gilt für Sachen, die nur vorübergehend außerhalb der Wohnung sind. Für Kinder in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst gilt sie laut dem Versichererverband GDV ohne die sonst übliche Zeitgrenze, solange du keinen eigenen Hausstand gegründet hast.
- WG-Zimmer und Wohnheim: Oft über die Eltern versichert, wenn dein Lebensmittelpunkt noch bei ihnen liegt, etwa mit Erstwohnsitz zu Hause.
- Begrenzte Summe: Die Entschädigung ist meist auf einen Teil der Versicherungssumme deiner Eltern begrenzt, häufig 10 Prozent.
- Nur Einbruch, kein einfacher Diebstahl: Gestohlen werden muss aus einem verschlossenen Raum oder Behältnis. Das Handy unter dem Handtuch im Freibad ist nicht versichert.
Mit eigener Wohnung und eigenen Möbeln hast du einen eigenen Hausstand, dann greift der Schutz deiner Eltern nicht mehr. Was du für die erste Wohnung brauchst, steht in unserem Ratgeber Erste eigene Wohnung und auf unserer Seite zur Hausratversicherung.
Erster Job oder eigene Wohnung: deine Checkliste
Spätestens mit dem ersten Job nach der Ausbildung oder dem Studium endet die Mitversicherung bei deinen Eltern fast überall. Geh diese Punkte durch:
- Krankenkasse: Als Arbeitnehmer bist du in der Regel selbst pflichtversichert. Wähle deine Kasse und nenn sie deinem Arbeitgeber.
- Haftpflicht: Schließ eine eigene Privathaftpflicht ab, bevor der Schutz über deine Eltern endet, damit keine Lücke entsteht.
- Hausrat: Mit eigenem Haushalt brauchst du eine eigene Hausrat, wenn du Wertvolles besitzt.
- Rechtsschutz: Über die Eltern bist du hier oft nur bis zum ersten dauerhaften eigenen Einkommen geschützt, bei vielen Tarifen auch nur bis 25.
- Auslandsreise-Krankenversicherung: In Familienpolicen sind Kinder oft nur bis 18 mitversichert, seltener bis 21 oder 23. Mehr dazu in Auslandskrankenversicherung.
- Berufsunfähigkeit: Die BU läuft nie über deine Eltern. Je jünger und gesünder du bist, desto leichter bekommst du sie. Mehr dazu in BU als Azubi.
Einen Überblick über die Reihenfolge gibt dir unser Ratgeber Versicherungen mit 18.
So helfen wir dir
Wir schauen mit dir, wo du über deine Eltern noch mitversichert bist, bis wann das gilt und was dir fehlt. Schick uns gern die Versicherungsbedingungen deiner Eltern, wir schauen drüber. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in Hannover.
Mehr zum Thema: Versicherungen mit 18, Krankenkasse wechseln als Azubi, Erste eigene Wohnung, Privathaftpflicht, Hausratversicherung, Versicherungs‒Check und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: § 10 SGB V (Familienversicherung), § 5 SGB V (Versicherungspflicht, Abs. 4a duales Studium), § 175 SGB V (Kassenwahl), vdek: Familienversicherung, Einkommensgrenzen 2026 (Stand 22.12.2025), Stiftung Warentest: Gesetzliche Krankenkasse, wann der Familienschutz entfällt (Stand 24.02.2026), Stiftung Warentest: Versicherung je nach Lebenslage (Stand 05.08.2026), Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung (Stand 07.10.2026), Verbraucherzentrale: Mein Kind wird 18 (Stand 28.08.2025), Verbraucherzentrale: Versicherungen für Studierende (Stand 19.08.2026), GDV: Bis wann sind Studierende über ihre Eltern versichert? (30.09.2024), GDV: Außenversicherung in der Hausrat (15.07.2025).
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Alles zur eigenen Absicherung findest du auf unseren Seiten zur Privathaftpflicht und zur Hausratversicherung.
Häufige Fragen
Bis wann bin ich bei meinen Eltern krankenversichert?
Wie viel darf ich 2026 verdienen und familienversichert bleiben?
Bin ich im Studium noch in der Haftpflicht meiner Eltern?
Ist mein WG-Zimmer über die Hausrat meiner Eltern versichert?
Was muss ich beim ersten Job selbst abschließen?
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Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Hannover. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.