Ratgeber für Studierende
Welche Versicherungen brauche ich im Studium oder dualen Studium?
Kurz gesagt: Im Studium brauchst du vor allem eine Krankenversicherung und eine private Haftpflicht. Bis 25 bist du oft noch über deine Eltern familienversichert, danach meist in der studentischen Krankenversicherung, und in der Haftpflicht deiner Eltern bist du während deiner ersten Ausbildung meist mitversichert. Gleich danach kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung, weil du sie jung und gesund am leichtesten bekommst. Im dualen Studium mit Vergütung bist du in der Krankenversicherung wie ein Azubi gestellt und wirst ab dem ersten Tag selbst Mitglied einer Krankenkasse.
Zum Studienstart kommt viel auf einmal: Einschreibung, Wohnungssuche, vielleicht der erste Nebenjob, dazu die ersten Versicherungsangebote. Hier erfährst du, was du wirklich brauchst, was über deine Eltern läuft und was sich im dualen Studium ändert.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover
Krankenversicherung: familienversichert oder studentisch versichert
Eine Krankenversicherung ist Pflicht, deine Hochschule fragt meist schon bei der Einschreibung danach. Für die meisten Studierenden gibt es zwei Wege:
- Familienversichert über die Eltern: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, bist du im Studium bis 25 beitragsfrei mitversichert. 2026 darf dein Einkommen dabei höchstens 565 Euro im Monat betragen, mit Minijob 603 Euro. Ein Freiwilligendienst kann die Grenze von 25 um höchstens zwölf Monate verlängern.
- Studentische Krankenversicherung: Bist du älter als 25 oder verdienst du mehr, wirst du als eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student selbst pflichtversichert. Seit 2020 zählt dabei nicht mehr, im wievielten Fachsemester du bist. Die studentische Versicherung endet in der Regel mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Nur aus bestimmten persönlichen Gründen geht es länger.
Die Kasse suchst du dir selbst aus. Entscheide dich spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht. Endet die studentische Versicherung, wirst du freiwilliges Mitglied oder über deinen ersten Job pflichtversichert.
Privat über die Eltern versichert? Dann kannst du dich zum Studienstart von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen und privat bleiben. Den Antrag musst du innerhalb von drei Monaten stellen. Die Befreiung gilt für das ganze Studium und lässt sich nicht widerrufen, zurück in die gesetzliche Kasse kommst du meist erst mit einem versicherungspflichtigen Job nach dem Studium. Mehr dazu in GKV oder PKV.
Nebenjob und Werkstudium: die 20-Stunden-Regel
Jobben neben dem Studium ist kein Problem, solange das Studium im Vordergrund steht. Laut Verbraucherzentrale gilt:
- Bis 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit bleibst du über das Studium versichert.
- Abends, nachts, am Wochenende und in den Semesterferien darfst du meist auch mehr arbeiten. Das gilt aber nicht, wenn ein Job mit mehr als 20 Stunden unbefristet oder auf mehr als 26 Wochen befristet ist.
- Mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit: Dann steht der Job im Vordergrund, die studentische Versicherung entfällt, und du wirst in der Regel wie ein Arbeitnehmer versichert.
Achtung bei der Familienversicherung: Hier zählt zusätzlich die Einkommensgrenze. Verdienst du regelmäßig mehr als 565 Euro im Monat, mit Minijob 603 Euro, endet sie, und du wirst in der studentischen Krankenversicherung selbst Mitglied.
Privathaftpflicht und Hausrat: oft noch über die Eltern
Die Privathaftpflicht zahlt, wenn du anderen aus Versehen einen Schaden zufügst, etwa den Laptop deiner Mitbewohnerin vom Tisch wirfst. Über den Familientarif deiner Eltern bist du oft mitversichert:
- Mitversichert bist du in der Regel, solange du ledig bist und das Studium deine erste Ausbildung ist, die direkt an die Schule anschließt. Ein Master direkt nach dem Bachelor zählt meist noch dazu.
- Eigene Police nötig ist oft bei einem Zweitstudium, nach einer abgeschlossenen Lehre, nach einer Heirat und bei manchen Tarifen ab 25.
- Pausen prüfen: Mehrere Monate zwischen Schule und Studium können den Schutz kosten. Frag beim Versicherer deiner Eltern nach.
Für einen eigenen Vertrag empfiehlt die Verbraucherzentrale mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme, oft werden 50 Millionen oder mehr empfohlen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Privathaftpflicht.
Hausrat: Dein WG- oder Wohnheimzimmer ist oft über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert, solange du keinen eigenen Hausstand gegründet hast. Die Entschädigung ist dann meist auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt, häufig 10 Prozent. Eine eigene Hausrat lohnt sich vor allem, wenn du eine eigene Wohnung mit eigenen Möbeln oder teurer Technik hast. Mehr dazu in unserem Ratgeber Erste eigene Wohnung und auf unserer Seite zur Hausratversicherung. Wann du bei Krankenkasse, Haftpflicht und Hausrat deiner Eltern nicht mehr mitversichert bist, liest du in Bis wann bei den Eltern mitversichert?
Berufsunfähigkeit: Warum sich ein früher Abschluss lohnt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) läuft nie über deine Eltern. Trotzdem ist sie laut Verbraucherzentrale für nahezu alle Studierenden wichtig: Wer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, bekommt als Studentin oder Student meist keine nennenswerte gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
- Jung und gesund abschließen: Alter und Gesundheit bestimmen stark, zu welchen Bedingungen du die BU bekommst. Im Antrag fragen Versicherer meist nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf und stationären der letzten zehn Jahre.
- Deinen Zielberuf eintragen: Viele Studiengänge führen in unterschiedliche Berufe. Laut Stiftung Warentest ist es von Vorteil, wenn dein angestrebter Beruf konkret im Vertrag steht.
- Nachversicherungsgarantie: Damit kannst du deine BU-Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa beim Berufseinstieg oder einem Gehaltssprung.
- Einsteigertarife genau ansehen: Manche Tarife starten günstig und werden später teurer. Lass dir zeigen, wie sich der Beitrag über die Laufzeit entwickelt und ob der Wechsel in den normalen Tarif ohne neue Prüfung klappt.
Mehr dazu in BU als Azubi oder Student, auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung und in BU oder Grundfähigkeit.
Duales Studium: Was mit Vergütung anders ist
Im dualen Studium hast du einen Vertrag mit einem Betrieb und bekommst eine Vergütung. In der Krankenversicherung stellt das Gesetz dich damit den Azubis gleich (§ 5 Abs. 4a SGB V). Für dich heißt das:
- Eigene Krankenkasse ab Tag eins: Die Familienversicherung endet mit dem Start. Du wählst eine Kasse und nennst sie deinem Betrieb spätestens zwei Wochen nach Beginn. Der Beitrag geht direkt von deiner Vergütung ab, dein Betrieb zahlt mit. Wie du die Kasse auswählst, steht in Krankenkasse wechseln als Azubi.
- Haftpflicht und Rechtsschutz klären: Ob ein duales Studium in den Verträgen deiner Eltern als erste Ausbildung zählt, entscheidet der Versicherer. Frag nach, bevor du dich darauf verlässt.
- BU mit echtem Einkommen: Mit deiner Vergütung hast du schon jetzt ein Einkommen, das du absichern kannst. Für die BU gilt dasselbe wie oben: je früher, desto leichter.
VWL und betriebliche Altersvorsorge: Mit dem Vertrag im Betrieb können auch Leistungen deines Arbeitgebers ein Thema werden. Ob du vermögenswirksame Leistungen bekommst, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dein Vertrag. Wenn ja, zahlt dein Arbeitgeber sie zusätzlich zum Gehalt, und du musst sie meist nur beantragen. Frag in der Personalabteilung auch, ob dein Betrieb eine betriebliche Altersvorsorge anbietet und etwas dazugibt. Mehr dazu in VWL erklärt und bAV als Azubi.
Auslandssemester und was du meist nicht brauchst
Auslandssemester: In Europa zahlt deine gesetzliche Kasse über Sozialabkommen meist nur einen Teil, zum Beispiel keinen Rücktransport und keine privatärztliche Behandlung. Außerhalb Europas, etwa in den USA, zahlt sie in der Regel gar nicht. Eine Auslandskrankenversicherung ist dann unbedingt nötig. Mehr dazu in Auslandskrankenversicherung.
Meist unnötig: Versicherungen für Handy und Tablet, Reisegepäck oder Glasbruch braucht laut Verbraucherzentrale kaum jemand. Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine BU, weil sie nur nach Unfällen zahlt und nicht bei Krankheit.
So helfen wir dir
Wir schauen mit dir, was über deine Eltern schon läuft, ob du familienversichert bleibst und welche Absicherung zu deinem Studium passt, auch im dualen Studium. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in Hannover.
Mehr zum Thema: Versicherungen mit 18, BU als Azubi oder Student, GKV oder PKV, Privathaftpflicht, Versicherungs‒Check und alle Artikel im Ratgeber.
Quellen: § 10 SGB V (Familienversicherung), § 5 SGB V (Abs. 1 Nr. 9 Studierende, Abs. 4a duales Studium), § 175 SGB V (Kassenwahl), vdek: Familienversicherung, Einkommensgrenzen 2026 (Stand 22.12.2025), Verbraucherzentrale: Studentische Krankenversicherung (Stand 05.11.2024), Verbraucherzentrale: Versicherungen für Studierende (Stand 19.08.2026), Verbraucherzentrale: Zum Start in Ausbildung oder Job (Stand 21.11.2025), Stiftung Warentest: Versicherung je nach Lebenslage (Stand 05.08.2026), Stiftung Warentest: BU für Schüler, Studenten, Azubis (16.09.2026), GDV: Bis wann sind Studierende über ihre Eltern versichert? (30.09.2024).
Stand: Oktober 2026
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Alles zur Absicherung deiner Arbeitskraft findest du auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Häufige Fragen
Bis wann bin ich im Studium über meine Eltern krankenversichert?
Wie lange gilt die studentische Krankenversicherung?
Bin ich im Studium in der Haftpflicht meiner Eltern versichert?
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon im Studium?
Was ändert sich im dualen Studium?
Rückruf
Dein Studi-Check: Wir rufen dich zurück.
Studium oder duales Studium und keine Ahnung, welche Versicherungen du wirklich brauchst? Wir klären mit dir Krankenversicherung, Haftpflicht und BU und schauen, was über deine Eltern schon läuft. Hinterlass deine Nummer, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.
- Persönlicher Ansprechpartner aus Hannover
- Beratung kostenlos, kein Verkaufsdruck
- Speziell für Studierende und dual Studierende
Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Hannover. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.