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Ratgeber für Azubis und junge Arbeitnehmer

Altersvorsorgedepot ab 2027 erklärt: Was du als Azubi wissen solltest

Kurz gesagt: Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge: Du sparst in Fonds, zum Beispiel ETFs, und der Staat legt Zulagen auf deine eigenen Beiträge drauf. Das Gesetz ist beschlossen, die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027, wann die ersten Anbieter starten, ist noch offen. Mit einer bezahlten betrieblichen Ausbildung gehörst du in der Regel zu den Förderberechtigten, und unter 25 gibt es einmalig einen Bonus. Eine Mindestleistung wird nicht vereinbart, der Wert kann also auch sinken, und das Geld ist für deine Rente gedacht.
Vielleicht hast du schon davon gehört: Ab 2027 soll es ein neues Depot für die Rente geben. Hier liest du, was das Altersvorsorgedepot ist, ob du als Azubi oder junger Arbeitnehmer etwas davon hast, wie es sich von bAV und VWL unterscheidet und welche Fragen du vor einem Abschluss klären solltest. Anbieter oder Fonds nennen wir bewusst nicht, dafür bekommst du einen ehrlichen Überblick zum Stand Oktober 2026.
Stand: Oktober 2026 · Von bom Capital, Finanz- und Versicherungsberatung für junge Leute aus Hannover

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ein Depot ist so etwas wie ein Konto für Wertpapiere. Beim Altersvorsorgedepot legst du dein Geld in Investmentfonds an, zum Beispiel in ETFs, und in bestimmte Anleihen öffentlicher Stellen. So steht es im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (§ 1 Abs. 1b AltZertG in der Fassung ab 2027). Weil der Staat den Vertrag fördert, gelten feste Regeln:
  • Nur mit Zertifikat: Gefördert wird nur ein zertifizierter Vertrag. Verträge nach dem neuen Recht können frühestens zum 1. Januar 2027 zertifiziert werden (§ 14 AltZertG).
  • Keine Mindestleistung: Vereinbart wird weder ein Mindestbetrag am Ende der Sparphase noch eine Mindestentwicklung des Werts. Der Wert kann schwanken, auch nach unten.
  • Standarddepot: Jeder Anbieter muss laut Verbraucherzentrale mindestens ein Standarddepot anbieten. Das ist eine einfache Variante mit zwei festgelegten Fonds mit unterschiedlichem Risiko, ihre Kosten sind gesetzlich gedeckelt (§ 1 Abs. 1c und § 2a AltZertG).
Neue Riester-Verträge nach dem bisherigen Recht dürfen nur noch bis Ende 2026 vertrieben werden (§ 14 AltZertG). Bestehende Verträge laufen laut Deutscher Rentenversicherung weiter. Was das Gesetz zu Zulagen und zum Riester-Wechsel regelt, steht auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot, die geförderten Wege im Vergleich in Riester, Basisrente oder bAV.

Bekommst du als Azubi die Förderung?

Wenn du eine bezahlte betriebliche Ausbildung machst, in der Regel ja. Förderberechtigt sind vor allem Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen laut Bundesfinanzministerium Arbeitnehmer und auch Auszubildende in versicherungspflichtiger Beschäftigung. Für dich wichtig:
  • Eigener Beitrag: Zulagen gibt es nur, wenn du selbst mindestens einen gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag im Jahr einzahlst (Bundesfinanzministerium, Verbraucherzentrale).
  • Bonus unter 25: Junge Sparer unter 25 bekommen laut Bundesregierung und Verbraucherzentrale einmalig einen zusätzlichen Bonus.
  • Grund- und Kinderzulage: Der Staat legt einen Teil deiner Beiträge als Grundzulage drauf, für jedes Kind gibt es eine eigene Zulage. Wie hoch sie sind, steht auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.
  • Steuern: Solange du sparst, fallen auf Erträge im geförderten Vertrag keine Steuern an. Die Auszahlungen im Alter werden dafür mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert (Bundesfinanzministerium, Verbraucherzentrale).

Depot, bAV oder VWL: Wo ist der Unterschied?

Als Azubi hast du oft schon andere Wege zur Altersvorsorge über deinen Arbeitgeber. Das Altersvorsorgedepot tritt nicht an ihre Stelle, es ist ein eigener Vertrag:
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): läuft über deinen Arbeitgeber. Bei der Entgeltumwandlung zahlst du einen Teil deiner Vergütung ein, und dein Arbeitgeber muss in der Regel etwas dazugeben, soweit er dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a Betriebsrentengesetz). Mehr in bAV als Azubi.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL): zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt, wenn das in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht (Verbraucherzentrale). Mehr in VWL erklärt.
  • Altersvorsorgedepot: schließt du selbst bei einem Anbieter ab, unabhängig von deinem Arbeitgeber. Gefördert wird es mit staatlichen Zulagen auf deine eigenen Beiträge.
Ob du einen, zwei oder alle drei Wege nutzt, hängt von deiner Situation ab. Frag am besten zuerst nach, was dein Arbeitgeber schon anbietet.

Bis zur Rente: Pause, Wechsel und Auszahlung

Mit Anfang 20 weißt du selten, wie dein Leben in fünf Jahren aussieht. Für die Zeit bis zur Auszahlung sieht das Gesetz Folgendes vor:
  • Ausbildung fertig oder neuer Job: Das Depot hängt nicht an deinem Arbeitgeber, es läuft beim Jobwechsel einfach weiter.
  • Gerade wenig Geld: Du kannst den Vertrag ruhen lassen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG). Zulagen gibt es aber nur, wenn du den Mindestbeitrag einzahlst.
  • Anderer Anbieter: Du kannst dein Guthaben mit drei Monaten Frist zum Ende eines Quartals auf einen anderen geförderten Vertrag übertragen lassen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG). Frag vorher, welche Kosten dabei anfallen.
  • Geld vorher gebraucht: Nimmst du das Geld vor der Auszahlungsphase heraus, musst du laut Bundesfinanzministerium in vielen Fällen die erhaltene Förderung zurückzahlen.
Für kurzfristige Ausgaben brauchst du deshalb einen eigenen Notgroschen. Was sich nach der Ausbildung sonst ändert, liest du in Ausbildung fertig.
Und wann wird ausgezahlt?
  • Beginn: frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG).
  • Form: als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Geburtstag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Laut Bundesfinanzministerium wählst du die Form zu Beginn der Auszahlungsphase.
Bis dahin ist es für dich noch lange hin. Wie groß deine Rentenlücke grob ist, zeigt dir unser Rentenlücken‒Check.

Was noch offen ist

  • Start der Anbieter: Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027 (Art. 14 des Altersvorsorgereformgesetzes). Wann es die ersten zertifizierten Angebote gibt, steht noch nicht fest.
  • Öffentliches Standarddepot: Ein Depot eines öffentlichen Trägers soll per Verordnung geregelt werden (§ 1 Abs. 1e AltZertG). Laut Deutscher Rentenversicherung sind dazu noch Fragen offen.
  • Einzelheiten: Bis zum Start können sich Details noch ändern. Dieser Artikel beschreibt den Stand von Oktober 2026.
Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und nichts übereilt abzuschließen.

Diese Fragen solltest du vor einem Abschluss klären

  1. Bin ich förderberechtigt? Zum Beispiel mit einer bezahlten betrieblichen Ausbildung oder als Arbeitnehmer.
  2. Steht mein Notgroschen? Das Geld im Depot ist für die Rente gedacht.
  3. Was habe ich schon? bAV, VWL oder ein Riester-Vertrag gehören mit in den Überblick.
  4. Wie gehe ich mit Schwankungen um? Ohne vereinbarte Mindestleistung kann der Wert auch sinken.
  5. Welche Kosten hat der Vertrag? Die Verbraucherzentrale rät, das Kleingedruckte zu lesen.
  6. Standarddepot oder andere Variante? Lass dir den Unterschied erklären, bevor du unterschreibst.
Welche Förderungen es für junge Leute sonst noch gibt, steht in Förderungen für Azubis und junge Arbeitnehmer.

So helfen wir dir

Im kostenlosen Beratungsgespräch zur Altersvorsorge schauen wir gemeinsam auf deine Situation: welche Förderung dir nach dem Gesetz zustehen kann, wie das Depot neben bAV und VWL funktioniert und welche Fragen du vor einem Abschluss klären solltest. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in Hannover. Nutz das Rückruf-Formular auf dieser Seite oder ruf uns an: 0511 87988345.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zum Rechtsstand von Oktober 2026 und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Einzelheiten können sich bis zum Start noch ändern. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO.
Was das Gesetz zu Zulagen, Aufbau des Depots und zum Wechsel aus Riester regelt, findest du auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot. Mehr zur Vorsorge über den Arbeitgeber: Betriebliche Altersvorsorge und Vermögenswirksame Leistungen.

Häufige Fragen

Kann ich als Azubi ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Was passiert mit meinem Depot, wenn ich nach der Ausbildung den Arbeitgeber wechsle?
Komme ich vor der Rente an mein Geld?
Ersetzt das Altersvorsorgedepot meine bAV oder meine VWL?
Rückruf

Fragen zum Altersvorsorgedepot? Wir rufen dich zurück.

Du willst wissen, welche Förderung dir zustehen kann und wie das neue Depot neben bAV und VWL funktioniert? Im kostenlosen Beratungsgespräch zur Altersvorsorge schauen wir gemeinsam auf deine Situation. Hinterlass deine Nummer, wir rufen dich zurück. Kostenlos und unverbindlich, online oder bei uns in der Seligmannallee 4 in Hannover.

  • Persönlicher Ansprechpartner aus Hannover
  • Beratung kostenlos, kein Verkaufsdruck
  • Wir schauen auch auf bAV, VWL und Riester, die du schon hast

Allgemeine Information, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. BOM Capital GmbH ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, registriert bei der IHK Hannover. Angaben nach Impressum und Erstinformation auf bomcapital.de.